Jeder Mitarbeiter kann beliebig viele Personalverantwortliche haben. Nur den personalverantwortlichen ist es erlaubt, die Stammdaten, Urlaubs und die Zeiterfassungsdaten des jeweiligen Mitarbeiters zu pflegen. Ebenfalls erhalten die Personalverantwortlichen Hinweis-E-Mails aus der Zeiterfassung, sofern diese genutzt wird.
Bei der Genehmigung eines Urlaubsantrags kann ein Personalverantwortlicher entweder vollständig berechtigt oder nur in 1. Instanz berechtigt sein.
Vollständig berechtigt
Ist der Personalverantwortliche vollständig berechtigt den Urlaubsantrag zu genehmigen kann er das auch tun. Gibt es jedoch auch einen Personalverantwortlichen, der nur in 1. Instanz berechtigt den Antrag zu genehmigen, so wird der Antrag erst an diesen verschickt und der finale Genehmigungsantrag geht an den vollständig berechtigten.
In 1. Instanz berechtigt
Ist der Personalverantwortliche nur in 1. Instanz berechtigt den Urlaubs zu genehmigen, meist weil er nur der Fachvorgesetzte ohne Personalverantwortung ist, bekommt er die Urlaubsanträge zu erst. Genehmigt er diesen, wird der finale Antrag an den vollständig berechtigten geleitet. Er darf jedoch regulär Anträge ablehnen.
Du kannst diesen einfach in der Benutzerverwaltung bei jedem Benutzer hinterlegen. Dazu wählst du einen Benutzer aus und klickst unter dem Reiter "Stammdaten" auf bearbeiten. Hier kannst du mit dem 'Plus' Symbol einen neuen Personalverantworlichen hinterlegen.
Tipp: Wenn ihr ein neues System habt oder noch kein Personalverantworlichen hinterlegt, benötigst du die Rechtestufe 5 um diesen in der Benutzerverwaltung zu sehen.