

Es gibt zwei verschiedene Formen von Gutschriften: die umsatzsteuerliche Gutschrift und die kaufmännische Gutschrift.
Umsatzsteuerliche Gutschrift:
Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird und mit der dieser über eine an ihn ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet.
Kaufmännische Gutschrift:
Der Begriff Gutschrift wird neben dem umsatzsteuerlichen Sinne auch im allgemeinen Sprachgebrauch für eine Stornierung oder Korrektur einer zuvor begebenen Rechnung verwendet. Hier muss im HQ zwingend ein Storno Beleg verwendet werden.
.
Gutschriften rechnen Leistungen ab, die der Gutschriftsempfänger erbracht hat. Sie können mit einem Lead, einem Kunden und einem Projekt verknüpft werden.
Eine Gutschrift kannst du wie die Dokumenttypen Akontorechnung oder Rechnung einfach in der Rechnungsübersicht über den Button "Neuer Beleg" erstellen.
Im Briefkopf kannst du wie in jedem Dokument den Kunden sowie Lead und Projekt auswählen und über "Hinzufügen", Positionen erstellen welche dann gut geschrieben werden.
Wenn du die Gutschrift über den Button "Erzeugen aus Beleg" aus einem Beleg erstellst, kannst du die Positionen nicht löschen, da diese mit dem Beleg verknüpft sind.
Stornos sind keine Gutschriften.
Sie haben im Gegensatz zu Gutschriften einen negativen Betrag und sind steuerrechtlich anders zu behandeln.
Gutschriften können aus Rechnungen und Akontorechnungen erzeugt werden.
Ja. Lösche einfach die Positionen aus der Gutschrift, die nicht gutgeschrieben werden sollen.
Es gibt zwei verschiedene Formen von Gutschriften: die Umsatzsteuerliche Gutschrift und die kaufmännische Gutschrift.
Umsatzsteuerliche Gutschrift:
Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird und mit der dieser über eine an ihn ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. (http://www.pnhr.de/aktuelle-themen-specials/bmf-schreiben-schafft-endlich-klarheit-beim-thema-gutschriften)
Kaufmännische Gutschrift:
Der Begriff Gutschrift wird neben dem umsatzsteuerlichen Sinne auch im allgemeinen Sprachgebrauch für eine Stornierung oder Korrektur einer zuvor begebenen Rechnung verwendet.
(http://www.pnhr.de/aktuelle-themen-specials/bmf-schreiben-schafft-endlich-klarheit-beim-thema-gutschriften)
Im HQ kann sowohl die kaufmännische Gutschrift (Rechnungskorrektur/Storno/Teilstorno) als auch eine umsatzsteuerliche Gutschrift erstellt werden. Die umsatzsteuerliche Gutschrift ist nicht umsatzrelevant, sondern wird als Aufwand verbucht. Storno-Beträge werden von Umsätzen subtrahiert.
Ja, allerdings anders als im HQ als umsatzmindernd.